Sofortkredit

Dass Banken bei der Benennung ihrer Finanzprodukte nicht nur die trockenen Begriffe wie Sparbuch, Festgeld oder Kredit verwenden, sondern auch eine gewisse Kreativität an den Tag legen, sieht man beim Sofortkredit. Hier wird dem Kunden suggeriert, dass er für einen spontanen Kauf eines Gebrauchsgegenstandes, den er über einen Kredit finanzieren muss, diesen sofort von seiner Bank bekommt.

Sofortkredit ganz normaler Ratenkredit

Dabei handelt es sich bei einem Sofortkredit um nichts anderes als einen herkömmlichen Ratenkredit, bei dem der Antragsteller für die Bewilligung dieselben Voraussetzungen erfüllen muss wie bei jeder anderen Kreditvergabe auch. Zwar sind die Kriterien für die Kreditvergabe in der Regel nicht sehr hoch angesetzt, da es sich im Vergleich zu einer Immobilienfinanzierung um einen verhältnismäßig geringen Kreditbetrag handelt. Dennoch muss der Antragsteller über ein entsprechendes Nettoeinkommen verfügen, aus dem er neben seinen alltäglichen finanziellen Verpflichtungen auch noch die Raten für den Sofortkredit zahlen kann.

Bonität muss gewährleistet sein

Aber selbst wenn das Einkommen ausreicht, so muss auch die Kreditwürdigkeit des Antragstellers gegeben sein. Durch Nachfrage bei der Schufa erkundigt sich die Bank, ob dort evtl. ein Negativeintrag vermerkt ist, weil ein vorangegangener Kredit entweder nur schleppend oder gar nicht mehr bedient wurde. Ist dies der Fall, kann die Bank eine Kreditbewilligung versagen was für den Antragsteller zur Folge hat, dass er einen Sofortkredit wohl nur noch über einen Schweizer Kredit, der nicht der Schufa gemeldet werden muss, erhalten kann.

Auf Effektivzins achten

Diese werden in der Regel nur von Online-Anbietern vermittelt, die oftmals Sofortkredite mit besonderen Konditionen anbieten.
Allerdings müssen potenzielle Kreditnehmer bei speziellen Angeboten darauf achten, dass sich das Angebot auf den Effektivzins bezieht und nicht der Nominalzins benannt wird. Denn nur dann ist gewährleistet, dass in dem Kreditangebot wirklich alle mit der Kreditvergabe im Zusammenhang stehenden Kosten abgedeckt sind. Damit sind vornehmlich die Kosten für die Kreditbearbeitung gemeint sowie evtl. Geldbeschaffungskosten. Auch die Kosten für eine Restschuldversicherung werden im Effektivzins abgedeckt, wobei der Abschluss dieser Versicherung meist freiwillig ist oder von den Banken nur bei einer sehr langen Kreditlaufzeit erwartet wird.